ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

(AGB) der Kultur und Stadtmarketing Heinsberg GmbH

1. Geltungsbereich und Gegenstand des Vertrages
1.1
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, erteilten Auf- und Verträge über Leistungen gleich welcher Art
der Kultur und Stadtmarketing Heinsberg GmbH,nachfolgend in Kurzform „Kusmhs GmbH“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in
Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen jeder Art des Kunden, werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, dass sie von Kusmhs GmbH vor Vertragsschluss ausdrücklich und schriftlich gesondert anerkannt worden sind.

1.2
Alle Vereinbarungen, die zwischen Kusmhs GmbH und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.3
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, und zwar in ihrer jeweils
bekannten Fassung, ohne dass es jedes Mal einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehungserklärung durch den Kunden bedarf.

1.4
Kusmhs GmbH erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Marketing, Kommunikation, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen. Die detaillierte Beschreibung der im Einzelnen zu erbringenden Leistungen
ergibt sich aus den Briefings, Projektverträgen und Auftragsunterlagen,
deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen von Kusmhs GmbH.

1.5
Die Angebote von Kusmhs GmbH sind freibleibend und unverbindlich bis zum schriftlichen Vertragsschluss. Der Vertragsschluss mit Kusmhs GmbH erfolgt durch die schriftliche Annahmeerklärung eines unterbreiteten Angebots mit Leistungsbeschreibung. Die Auftragserteilung kann vom Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Angebots erklärt werden. Danach ist
Kusmhs GmbH nicht mehr an das Angebot gebunden.

1.6
Im Rahmen einer Treuebindung verpflichtet sich Kusmhs GmbH gegenüber dem Kunden zu einer objektiven, auf die Zielsetzung des Auftraggebers ausgerichteten Umsetzung. Dies betrifft insbesondere Fragen der Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch Kusmhs GmbH. Sofern
der Kunde sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des jeweiligen Projekts.

2. Pflichten des Kunden
2.1
Der Kunde hat Kusmhs GmbH alle für die Durchführung der Leistungen benötigten Daten, Unterlagen und technischen Spezifikationen vollständig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zur Erfüllung des Vertragszwecks zu erbringen. Durch unzureichende Pflichterfüllung verursachter Mehraufwand geht zu Lasten des Kunden. Der Kunde nennt Kusmhs GmbH zu Beginn der Vertragsabwicklung einen Ansprechpartner, der dafür Sorge trägt, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten während der gesamten Projektlaufzeit nachkommt.

2.2
Kommt der Kunde wesentlichen Mitwirkungspflichten aus diesem Vertrag nicht im Rahmen des vereinbarten Zeitraums nach, so kommt dieser dadurch in Verzug. In diesem Fall wird Kusmhs GmbH von der Leistungsverpflichtung frei, wenn die vertraglich geschuldete Leistung wegen der Pflichtverletzung des Kunden nicht oder nicht wie vertraglich vereinbart erbracht werden kann. Kusmhs GmbH hat in diesem Fall unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Ansprüche Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen.

2.3
Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die von ihm zur Erfüllung des Vertragszwecks gelieferten Informationen, Daten, Inhalte und Materialien
frei von Rechten Dritter sind und stellt Kusmhs GmbH insoweit von sämtlichen in diesem Zusammenhang entstehenden Ansprüchen Dritter frei.

2.4
Sofern der Kunde Inhalte liefert, die in die Leistungen von Kusmhs GmbH integriert werden sollen, erfolgt die Bereitstellung der Inhalte in elektronisch verwertbarer Form. Sofern die Vorlagen in anderen Dateiformaten als Kusmhs GmbH vorab mitgeteilt geliefert werden, sind etwaige Konvertierungsarbeiten gesondert zu vergüten.

2.5
Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit Kusmhs erteilen.

3. Urheber- und Nutzungsrechte
3.1
Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten kreativen Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Die Anwendung der Regelungen des Urheberrechtsgesetzes gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe gemäß § 2 UrhG nicht erreicht ist.

3.2
Sofern an den im Rahmen des Vertrages oder Auftrages erbrachten Leistungen von Kusmhs GmbH Urheberrechte, Nutzungsrechte oder
sonstige gewerbliche Schutzrechte entstehen, werden dem Kunden die Nutzungsrechte hieran – sofern nach deutschem Recht möglich – mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer in dem Umfang, der zur Erfüllung des Vertragszwecks notwendig ist, eingeräumt.

3.3
Nutzungen, die zeitlich, räumlich und inhaltlich über die Nutzung nach dem Zweck des Vertrages hinausgehen, werden nicht eingeräumt und bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede gegen zusätzliche
angemessene Vergütung. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei Kusmhs GmbH.

3.4
Insbesondere erwirbt der Kunde nicht das Recht zur Weiterübertragung der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte. Eine solche Weiterübertragung bedarf der vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von Kusmhs GmbH und ist gesondert zu honorieren.

3.5
Die Leistungsergebnisse von Kusmhs GmbH dürfen vom Kunden oder
von vom Kunden beauftragten Dritten weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die
von Teilen des Werkes, bedarf der Zustimmung von Kusmhs GmbH.

3.6
Über den Umfang der Nutzung steht Kusmhs GmbH ein Auskunftsanspruch zu.

4. Vergütung
4.1
Es gilt die in einem Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind,
wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung
der Zahlungstermine steht Kusmhs GmbH ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 7% über dem Basiszinssatz zu.
Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

4.2
Kusmhs ist berechtigt, Teilabrechnungen der vereinbarten Vergütung
sowie möglicher vereinbarter Fremdkosten wie folgt zu stellen: 2/3 nach Auftragserteilung, 1/3 nach Abschluss des Projekts. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von Kusmhs GmbH verfügbar sein.

4.3
Bei wesentlichen Änderungen und Erweiterungen von Aufträgen durch den Kunden über den ursprünglich vereinbarten Umfang, werden Kusmhs GmbH alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt sowie die etwaigen zusätzlichen Leistungen von Kusmhs GmbH über die vertraglich vereinbarte Vergütung hinaus erstattet. Die Höhe der Nachhonorierung bemisst sich an der vertraglichen Vergütung.

4.4
Bei Auftragsabbruch, -kündigung oder -verzögerung durch den Kunden
aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verpflichtet sich der Kunde
zur Vergütung der bis dato durch Kusmhs GmbH erbrachten Leistungen, mindestens jedoch zur Zahlung von 35 % der vereinbarten Gesamtvergütung.

4.5
Bei nicht oder nicht rechtzeitiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung behält sich Kusmhs GmbH ein Zurückbehaltungsrecht dahingehend vor, Leistungen zu stoppen oder auszusetzen oder Daten und bereits produzierte Werke vom Kunden in vollem Umfang und einwandfreiem Zustand zurückzufordern. Dadurch entstehende Kosten trägt der Kunde.

4.6
Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise sind in EURO und die daraus resultierend zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

5. Gewährleistung und Haftung
5.1
Kusmhs GmbH haftet bei der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit des Kunden ohne jegliche Einschränkung. Im Übrigen haftet Kusmhs GmbH für Sach- und Vermögensschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder etwaig übernommener Garantien oder sonstiger Zusicherungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

5.2
Die Haftung von Kusmhs GmbH ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr
auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden und insoweit auf max.
€ 20.000,00 pro Schadensfall beschränkt, es sei denn dies würde dem Vertragszweck im Einzelfall entgegenstehen.

5.3
Kusmhs GmbH haftet ferner nicht für Folgeschäden, wie z.B. entgangenen Gewinn, vereitelte Einsparungen oder sonstige mittelbare Schäden, es sei denn, dies widerspricht im Einzelfall dem Vertragszweck.

5.4
Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der erarbeiteten und im Auftrag des Kunden durchgeführten Werbemaßnahmen und sonstigen Leistungsergebnisse trägt der Kunde. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen gesetzliche Vorschriften wie etwa des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts, der speziellen Werberechtsgesetze oder öffentlich- rechtlichen Normen verstoßen. Der Kunde hält Kusmhs GmbH insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei.

6. Verwertungsgesellschaften
6.1
Der Kunde verpflichtet sich, etwaige anfallende Gebühren, die im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehen, an Verwertungsgesellschaften, wie beispielsweise an die GEMA, abzuführen. Werden diese Gebühren von Kusmhs GmbH verauslagt, hat der Kunde diese Kusmhs GmbH zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

Leistungen Dritter
7.1
Kusmhs GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritte zu beauftragen. Die Kosten für die Beauftragung einschließlich etwaiger Abgaben an die Künstlersozialkasse sind vom Kunden zu tragen bzw. Kusmhs GmbH zu erstatten, wenn diese die Kosten verauslagt hat.

8. Geheimhaltung
8.1
Kusmhs GmbH verpflichtet sich, alle Kenntnisse, die Kusmhs GmbH aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, vertraulich zu behandeln.

8.2
Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung oder
im Auftrag von Kusmhs GmbH handelnden Personen zugehenden und bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt bei Beendigung des Vertragsverhältnisses unvermindert fort. Zuwiderhandlungen gegen diese Verpflichtung lösen eine angemessene Vertragsstrafe aus, die gegebenenfalls der Höhe nach gerichtlich festgesetzt werden kann.

9. Kennzeichnung und Werbung
9.1
Kusmhs GmbH darf die von ihr erbrachten Leistungen und Leistungsergebnisse angemessen und branchenüblich signieren und für eigene Werbung auf ihre im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen hinweisen. Ebenso darf Kusmhs GmbH Kunden in seine Referenzliste aufzunehmen und diese (auch im Internet) veröffentlichen. Der Kunde
räumt Kusmhs GmbH zum Zwecke der Eigendarstellung in allen Medien
die Nutzungsrechte an etwaigen Kennzeichen wie bspw. Marken oder urheberrechtlichen Werken wie Texte, Bilder, Logos etc. ein.

9.2
Die Rechte nach 10.1 gelten nach Beendigung des Auftragsverhältnisses unvermindert weiter fort, es sei denn, der Kunde widerspricht dem ausdrücklich. Ein Entgeltanspruch steht dem Kunden hierfür nicht zu.

10. Eigentumsrecht und Eigentumsvorbehalt
10.1
Kusmhs GmbH behält das Eigentumsrecht an allen Entwürfen, Zeichnungen, Konzepten, Negativen, Vorlagen, Modellen, Entwurfsoriginalen, Software und ähnlichen Leistungsergebnissen. Der Kunde erwirbt jedoch ein Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang.

11. Vertragsdauer, Kündigungsfristen
11.1
Der jeweilige Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für
die im Vertrag oder in den Auftragsunterlagen genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende
gekündigt werden. Ist in dem Vertrag keine Vertragslaufzeit angegeben, so endet der Vertrag nach Beendigung des Auftrages bzw. Lieferung der Leistungsergebnisse oder Endabnahme. Die Vergütungsansprüche richten sich nach Ziffer 4 dieser Regelungen. Das Recht zur fristlosen Kündigung
aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

12. Schlussbestimmungen
12.1
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Kusmhs GmbH unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des
UN Kaufrechtes ist ausgeschlossen.

12.2
Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit rechtlichen Beziehungen zwischen dem Kunden und Kusmhs GmbH ist der Gerichtsstand Heinsberg. Kusmhs GmbH ist auch berechtigt, den Kunden an seinem Wohnsitzgericht
zu verklagen.

12.3
Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

12.4
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird der Vertrag im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Sinngemäß Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.

Stand 01.06.2025